Rauchmelderpflicht
Rauchmelderpflicht in Deutschland Die Rauchmelderpflicht in Deutschland unterliegt in der Regel der jeweiligen Landesbauordnung in den Bundesländern nach Vorgaben der DIN 14676 und umfasst die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Wartung in Wohngebäuden. In den meisten Fällen wurden regionale Termine für Bestandsgebäude und Neubauten mit entsprechenden Übergangsfristen festgelegt. Gerne beraten unsere Sicherheitsexperten Sie ausführlich zu den gesetzlichen Regelungen an Ihrem Wohnort, wie z.B. die überwiegende Auflage, dass mindestens 1 Rauchmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und in Fluren installiert sein muss, wenn dieser als Fluchtweg genutzt wird.. Die Wertschöpfung von technischen Materealien und Geräten, zum Beispiel wo und wie diese hergestellt werden, wann der Einsatz welcher Geräte sinnvoll ist, wie hoch die Lebensdauer ist oder wie sie letztendlich entsorgt werden können, steht bei uns an gehobener Stelle.
Wir schützen Sie gerne vor Brandgefahr.Privat und Vermieter
Beratung und Service für Privat und Vermieter Wir installieren Ihnen DIN 14676 Rauchmelder mit VDS schnell, zuverlässig und somit schützen wir Ihr Gebäude und natürlich Ihr Leben. Dieses Angebot machen wie Ihnen für folgende Objekte: Eigenheim, Etagenwohnung, Vermietungen , Ferienwohnungen,Ferienhäuser, Büro, und auf Anfrage. Sie bekommen eine fachgerechte Installation ( DIN 14676/VDS) mit Dokumentation und einer Rechnung für die Berechnung Ihrer Umlagen.
Wartung - Service
Zu unserem Service gehört neben der Wartung, Dokumentation, Sicht- und Funktionsprüfung von Rauchwarnmeldern, auch die fachgerechte Unterweisung von Mietern und Eigentümern des Gebäudes. Unser Unternehmen legt höchsten Wert auf geprüfte und zertifizierte Qualitätsprodukte, leistungsstarken Service, sowie eine umfassende Beratung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Unser Team hilft Ihnen in einem persönlichem Gespräch gerne weiter!
Wir schützen Sie gerne vor Brandgefahr.